23.02.2009, 22:21
Ich habe mal beim DfB nachgeschaut,was es für Regularien gibt.
Dort stand, dass Spieler sofort zur Dopingprobe müssen, wenn sie informiert wurden das sie zur Dopingporbe müssen. Zuständig für die Informierung ist wohl meist der Mannschaftsarzt oder ein anderer Betreuer des Vereins. Es gab dort keine Ausnahmeregelung.
Es stand dort bei den Strafen, dass
"für das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von
Dopingmitteln, die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligung
an diesen Handlungen oder ihre Duldung und bei Verstößen gegen die Anti-Doping-
Richtlinien Geldstrafe bis zu ¤ 150.000,00 für jeden Einzelfall.[zuverhängen sind]
das würde also heißen, dass das Spiel so in der Wertung bleibt wie es ist.
Die Regeln für die Spieler sind aber nicht so eindeutig. Es ist von Sperren von bis zu 2 Jahren die Rede. Je nachdem ob der Verstoß als Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB (2Wochen bis 6 Monate) glit oder als schwerwiegenderem Verstoß.
"Im Falle des Nachweises von Doping gemäß § 6 Nr. 2., Sätze 1 und 2, der
Weigerung gemäß § 6 Nr. 3., sich einer angeordneten Dopingkontrolle zu unterziehen,
der Manipulation oder des Versuchs der Manipulation [...] ist gegen den Spieler Spieler eine Sperre von zwei Jahren [...] zu verhängen"
Da spieler die Probe unter Beaufsichtigung des Doping-arztes abgeben müssen, würde ich mal sagen das die Spieler die Probe schlecht manipilieren konnten in den 10 Minuten. Wie soll das gehen?
Dort stand, dass Spieler sofort zur Dopingprobe müssen, wenn sie informiert wurden das sie zur Dopingporbe müssen. Zuständig für die Informierung ist wohl meist der Mannschaftsarzt oder ein anderer Betreuer des Vereins. Es gab dort keine Ausnahmeregelung.
Es stand dort bei den Strafen, dass
"für das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von
Dopingmitteln, die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligung
an diesen Handlungen oder ihre Duldung und bei Verstößen gegen die Anti-Doping-
Richtlinien Geldstrafe bis zu ¤ 150.000,00 für jeden Einzelfall.[zuverhängen sind]
das würde also heißen, dass das Spiel so in der Wertung bleibt wie es ist.
Die Regeln für die Spieler sind aber nicht so eindeutig. Es ist von Sperren von bis zu 2 Jahren die Rede. Je nachdem ob der Verstoß als Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB (2Wochen bis 6 Monate) glit oder als schwerwiegenderem Verstoß.
"Im Falle des Nachweises von Doping gemäß § 6 Nr. 2., Sätze 1 und 2, der
Weigerung gemäß § 6 Nr. 3., sich einer angeordneten Dopingkontrolle zu unterziehen,
der Manipulation oder des Versuchs der Manipulation [...] ist gegen den Spieler Spieler eine Sperre von zwei Jahren [...] zu verhängen"
Da spieler die Probe unter Beaufsichtigung des Doping-arztes abgeben müssen, würde ich mal sagen das die Spieler die Probe schlecht manipilieren konnten in den 10 Minuten. Wie soll das gehen?