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		Im Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung vom 3. Juli 2008 ist jetzt festgelegt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt wird, die Sommerzeit zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober festzulegen.
Sie soll an einem Sonntag beginnen und auch an einem Sonntag enden.
Im Bundesanzeiger wird die Sommerzeit jeweils für die nächsten 5 Jahre bekannt gegeben.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		18.07.2008, 06:36 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.07.2008, 07:02 von GMT.)
		
	 
	
		Wo ist die Änderung?
Imho wird sich das BMWiT heftigst hüten, eine von anderen EU-Ländern abweichende Regelung einzuführen 

 es bleibt vermutlich so, wie es ist.
	
 
	
	
GMT
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		 (18.07.2008, 06:36)GMT link schrieb:  es bleibt vermutlich so, wie es ist.
Davon gehe ich auch aus.
Ich habe den Text aus dem Bundesanzeiger nicht hier gepostet, um über eine Neuerung zu informieren, sondern wegen der.... "interessanten" Formulierung des ersten Satzes. :crazy:
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Oh, mit dergleichen gehe ich täglich um.
Daher bemerke ich solche "Perlen" nicht mehr so deutlich.
	
	
	
GMT
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		 (18.07.2008, 07:58)GMT link schrieb:  Oh, mit dergleichen gehe ich täglich um.
Ich auch. Aber hier wird das mit einem einzigen Satz mal so richtig "schön" auf den Punkt gebracht.