23.01.2011, 20:51
Ab Programmversion 8.3.1 wird es möglich sein, historische Mannschaftswappen im Studio zu hinterlegen. Hierzu wurden die Regeln für den Aufbau der Dateinamen von Mannschaftswappen zwischen mir und dem Grafik-Team abgestimmt.
dfs-wappen.de veröffentlicht bereits historische Wappen.
Und Senfi verbringt derzeit die Tage und Nächte damit, die Dateinamen der historischen Wappen an die neuen Regeln anzupassen.
Damit sich jeder drauf einstellen und die Regeln vorab kennenlernen kann, beschreibe ich an dieser Stelle die Regeln, bevor sie mit V8.3.1 in der Online-Doku erscheinen.
1. Dateinamen von historischen Wappen
a) Historische Wappen erhalten die zum Zeitpunkt der Wappeneinführung (=GiltAb) gültige Vereinsbezeichnung.
b) Historische Wappen erhalten am Ende einen Gilt-Ab/Gilt-Bis-Zusatz.
Beispiel: Gütersloh mit insgesamt 5 unterschiedlichen Wappen, davon 4 historisch:
dfs_wl_d_guetersloh_arminia_sv[1945_1978].gif und
dfs_wl_d_guetersloh_djk[1953_1978].gif
dfs_wl_d_guetersloh_fc[1978_2000].gif
dfs_wl_d_guetersloh_fc[2000_2010].gif
Spezialfall zu 1b:
Ist ein historisches Wappen in mehr als einem Zeitraum gültig, werden alle Zeiträume im Gilt-Ab/Gilt-Bis-Zusatz angegeben. Im folgenden Beispiel verwendete Dortmund das gleiche Wappen von 1974 bis 1976 und von 1978 bis 1993. Im Zeitraum dazwischen ein anderes Wappen:
dfs_wl_d_dortmund_borussia[1974_1976][1978_1993].gif
2. Dateiname des aktuell gültigen Wappens
a) Aktuelle Wappen erhalten grundsätzlich die aktuelle Vereinsbezeichnung. Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Wappeneinführung eine andere Vereinsbezeichnung galt.
b) Aktuelle Wappen erhalten keinen Gilt-Ab/Gilt-Bis-Zusatz.
Beispiel: Aktuelles Wappen von Gütersloh
dfs_wl_d_guetersloh_fc.gif
c) Wird ein Verein aus irgendwelchen Gründen aufgelöst, dann wird sein letztes Wappen zu einem historischen Wappen. Für dieses Wappen werden dann die Regeln für historische Wappen angewendet.
Spezialfall zu 2c:
Die Regel betrifft auch die Fusion zweier Vereine A und B.
dfs-wappen.de veröffentlicht bereits historische Wappen.
Und Senfi verbringt derzeit die Tage und Nächte damit, die Dateinamen der historischen Wappen an die neuen Regeln anzupassen.
Damit sich jeder drauf einstellen und die Regeln vorab kennenlernen kann, beschreibe ich an dieser Stelle die Regeln, bevor sie mit V8.3.1 in der Online-Doku erscheinen.
1. Dateinamen von historischen Wappen
a) Historische Wappen erhalten die zum Zeitpunkt der Wappeneinführung (=GiltAb) gültige Vereinsbezeichnung.
b) Historische Wappen erhalten am Ende einen Gilt-Ab/Gilt-Bis-Zusatz.
- Bestehend aus dem Jahr, in dem das Wappen eingeführt wurde und dem Jahr, in dem das Wappen durch ein anderes ersetzt wurde.
- Diese Jahreszahlen werden zur besseren Lesbarbarkeit in eckigen Klammern angegeben und durch einen Unterstrich voneinander getrennt.
- Für beide Jahreszahlen gilt, dass sie auch dann angegeben werden, wenn sie nicht eindeutig durch Quellen belegt sind sondern lediglich grob angenommen werden können.
Beispiel: Gütersloh mit insgesamt 5 unterschiedlichen Wappen, davon 4 historisch:
dfs_wl_d_guetersloh_arminia_sv[1945_1978].gif und
dfs_wl_d_guetersloh_djk[1953_1978].gif
dfs_wl_d_guetersloh_fc[1978_2000].gif
dfs_wl_d_guetersloh_fc[2000_2010].gif
Spezialfall zu 1b:
Ist ein historisches Wappen in mehr als einem Zeitraum gültig, werden alle Zeiträume im Gilt-Ab/Gilt-Bis-Zusatz angegeben. Im folgenden Beispiel verwendete Dortmund das gleiche Wappen von 1974 bis 1976 und von 1978 bis 1993. Im Zeitraum dazwischen ein anderes Wappen:
dfs_wl_d_dortmund_borussia[1974_1976][1978_1993].gif
2. Dateiname des aktuell gültigen Wappens
a) Aktuelle Wappen erhalten grundsätzlich die aktuelle Vereinsbezeichnung. Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Wappeneinführung eine andere Vereinsbezeichnung galt.
b) Aktuelle Wappen erhalten keinen Gilt-Ab/Gilt-Bis-Zusatz.
Beispiel: Aktuelles Wappen von Gütersloh
dfs_wl_d_guetersloh_fc.gif
c) Wird ein Verein aus irgendwelchen Gründen aufgelöst, dann wird sein letztes Wappen zu einem historischen Wappen. Für dieses Wappen werden dann die Regeln für historische Wappen angewendet.
Spezialfall zu 2c:
Die Regel betrifft auch die Fusion zweier Vereine A und B.
- Wird beispielsweise Verein B im Studio als Nachfolger beider Vereine fortgesetzt, gelten nur für das Wappen von Verein A die Regeln für historische Wappen. Das Wappen von Verein B bleibt ein aktuelles Wappen, sofern mit der Fusion nicht eh ein neues Wappen eingeführt wird.
- Fusionieren beide Vereine zu einem neuen Verein C, dann gelten für beide letzten Wappen der Vereine A und B die Regeln für historische Wappen.
Für Verein C wird ein neues, dann aktuelles Wappen, angelegt.