Bestimmungen für die Zweitvertretungen der Profivereine?
#1
Welche Bestimmungen gibt es für die Zweitmannschaften der Profi Vereine?
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das die Spieler höchstens 23 Jahre alt sein dürfen.
Inwieweit düfen Profis aus der ersten Mannschaft in der zweiten spielen, gibt es da Beschränkungen?, aktueller Fall bei Luca Toni.
www.schwatzgelb.de
Das BVB Fanzine im Internet
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Datenbank Westfalenligen, Landesligen, Bezirksliga 8, Kreispokal Dortmund, Unna/Hamm, Westfalenpokal, RegLiga WestSüdw. 1994-2000, Deutsche Amateurmeisterschaften 1950-1998, Oberligen 1945-63, Deutsche Meisterschaften 1945-63,
http://www.dfs-datenbanken.info/deutschland
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#2
Ich weiss es nicht, wie es in Deutschland ist, aber bei mir hier in der Schweiz ist es wie folgt:

Die U21 Team (in der 3. obersten Liga) dürfen max. 3 Spieler pro Spiel einsetzen welche älter sind als 21!

In den letzten 4 Runden der Qualifikation dürfen nur noch jene über 21 Jährige Spieler eingesetzt werden, welche min. 5 Einsätze schon in der Saison beim U21 gemacht haben. (nicht, dass du 3 Starspieler von der ersten Mannschaft in der U21 einsetzt, damit die II Mannschaft in der Liga bleibt)..

Nein ich bin nicht die Signatur. Ich sortiere hier nur den Buchstabensalat, den mein Besitzer hier eben fabriziert hat! Für die einen die Signatur - für die anderen der sinnloseste Satz der Welt.
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#3
Das sagt die Spielordnung des DFB:

Zitat:§ 12
Spielerlaubnis in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen
1. In Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene
(§ 46 Nr. 2.1) und in Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen
dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unab-
hängig von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des
Spieljahres am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern
nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr
bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.
In Pokalspielen auf Landesebene ist der Einsatz von Lizenzspielern nicht
zulässig.
2. In jedem Meisterschafts- und DFB-Pokalspiel einer Zweiten Mannschaft
dürfen ab Spieljahr 2004/2005 nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf
dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt
werden. § 10 Nr. 3.1, Absatz 5 gilt entsprechend.
Diese Bestimmung gilt nicht bezüglich so genannter Fußballdeutscher.
Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei
Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt
war.
3. In den Spielen um die Endrunde der Deutschen A-Junioren-Meisterschaft
und des Junioren-Vereinspokals dürfen Lizenzspieler ohne zahlenmäßige
Begrenzung eingesetzt werden, wenn sie die Spielberechtigung für die
Junioren-Mannschaft spätestens zum 1. Januar besitzen.
4. In Freundschaftsspielen von Amateur-Mannschaften dürfen Lizenzspieler
in unbegrenzter Zahl eingesetzt werden.
5. In Spielen der Auswahlmannschaften ihres Landesverbandes dürfen
Lizenzspieler, die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, eingesetzt werden.
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#4
Danke Kuddel O0
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